Im Frühjahr 2024 startete eine umfassende, Stakeholder basierte Weiterentwicklung des FNG-Siegels. Eine Umfrage und mehrere Stakeholder-Dialoge führten schließlich in einer Konsultation bis Ende Januar 2025 zu wichtigen Erkenntnissen. Gemeinsam mit den bereits zuvor eingegangenen Rückmeldungen ergab sich daraus:
FNG-Siegel Transition
Etabliertes FNG-Siegel
Warum ein neues FNG-Siegel?
Bewerbungsstart und neue Vorprüf-Möglichkeit
*Bitte füllen Sie bei der Registrierung Ihr Profil vollständig aus, damit dieses im Zuge der Freischaltung zugeordnet werden kann. Registrierungen ohne ausgefülltes Profil können leider nicht bearbeitet werden.
**Bitte beachten Sie, dass sobald alle eingereichten Produkte die Mindestanforderungen bestanden haben, es technisch nicht mehr möglich ist, weitere Produkte zu buchen/freischalten zu lassen. Bitte lassen Sie sich daher zu Beginn des Prozesses die gewünschte Produktanzahl freischalten.
WICHTIG: Bewerbende, die sich bereits registriert/beworben haben, loggen sich bitte mit den bisherigen Zugangsdaten ein!
Zusätzlich zu den CTB-Ausschlüssen und dem darüberhinaus gehenden, gleichen Waffen-Ausschluss wie beim etablierten FNG-Siegel (also konventionelle und breiterer Geltungsbereich von kontroverser Waffen), gelten für das FNG-Siegel Transition weitere Mindestanforderungen, die die Qualität von Transition-Strategien sicherstellen sollen.
Definition Transition-Investments
Als Grundlage zur Definition von Transition-Investments dient der Vorschlag der EU-Kommission (siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32023H1425). Demnach bedeutet Transition eine Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung im Einklang mit Zielen wie dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens oder den anderen Umweltzielen der EU-Taxonomie. Transition-Investments sind demnach Investitionen in:
Über dieses Verständnis hinaus können auch die umweltbezogenen SDGs als Basis einer Transition-Strategie genutzt werden.
Soziale Aspekte fehlen in der aktuellen EU-Definition weitgehend. Das FNG-Siegel Transition greift diesen Punkt auf und fordert die Abdeckung sozialer SDGs als Teil der Transition-Strategie.
DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm)
Gemäß SFDR (Art. 2(17)) dürfen nachhaltige Investments anderen Nachhaltigkeitszielen nicht erheblich schaden. Da für Transition-Investments noch keine konkreten Kriterien existieren, integriert das FNG-Transition-Siegel das DNSH-Prinzip auch für Transition-Investments. Investitionen in Emittenten oder Wirtschaftsaktivitäten, die zum Zeitpunkt des Investments signifikant schaden, sind dann zulässig, wenn
Für alle anderen Nachhaltigkeitsziele, die nicht im Fokus der Transition-Strategie liegen, gilt das DNSH-Prinzip uneingeschränkt. Die Bewertung erfolgt anhand der Principal Adverse Impact (PAI)-Indikatoren, wie bereits für nachhaltige Investments gemäß SFDR Art. 2(17).
Verhinderung von Transition-Washing
Für Produkte, die nachweislich in sogenannte „High-Impact“ Sektoren investieren und sich auf das FNG-Siegel Transition bewerben möchten, gilt: Die Transition-Strategie muss sich mindestens auf die Klima-/Umwelttransition beziehen (basiert auf den Nachhaltigkeitszielen der EU-Taxonomie oder umweltbezogenen SDGs). So wird verhindert, dass etwa ein Kohleproduzent als Transition-Investment gilt, weil er im sozialen Bereich ein Transition-Element umsetzt. Wer in fossile Energieträger investiert, muss konsequenterweise eine umweltbezogene Transition-Strategie verfolgen. Dazu sind weitere Angaben zu Investments in „High-Impact“ Sektoren notwendig. Die Definition von „High-Impact“ Sektoren folgt der CTB- und PAB-Verordnung (Art. 3, s. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32020R1818)
Die genauen Details für beide FNG-Siegel werden wie gewohnt in den überarbeiteten Verfahrensbedingungen spätestens Ende März formalisiert sein.
Bewerbungsperiode FNG-Siegel 2026:
VergabeFeier auf dem Römerberg in Frankfurt am Main: 11.12.2025
Mit Nachhaltigkeit zu werben ist einfach. Umso wichtiger ist es, echte Qualität sichtbar und nachprüfbar zu machen. Zeigen Sie Anlegenden und Vertriebspartnern auf einen Blick, dass Ihre nachhaltigen Produkte die heutigen Erwartungen an nachhaltige Investmentfonds oder sogar höhere Ansprüche erfüllen.
Die unabhängigen Prüf- und Bewertungsarbeiten werden vom gemeinnützigen Wissenschafts-Verein F.I.R.S.T. in Verbindung mit der Advanced Impact Research GmbH (AIR) als universitärem Spin-Off durchgeführt. Prof. Dr. Timo Busch von der Universität Hamburg ist im akademischen Beirat tätig. Dabei trägt F.I.R.S.T. auch die Gesamtverantwortung, insbesondere für die Koordination, die Vergabe und die Vermarktung des FNG-Siegels. Den Prüfprozess begleitet außerdem ein externes Komitee mit interdisziplinärer Expertise.
Nachhaltig verwaltete Investmentfonds oder ähnliche Anlagevehikel aller Assetklassen können sich um das FNG-Siegel bewerben, vorausgesetzt sie entsprechen der UCITS- oder einer gleichwertigen Norm und sind in mindestens einem der Länder Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein zum Vertrieb zugelassen.
Die Siegel erfordern jeweils die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen („Pflicht“). Um mit einem Siegel ausgezeichnet zu werden, muss das Produkt alle Mindestanforderungen erfüllen. Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Auszeichnung bewerben, können unterschiedliche Qualitätsstufen im Stufenmodell („Kür“) erreichen (bis drei Sterne). Die Anzahl der erreichten Sterne hängt von der Prozentzahl ab, die im Stufenmodell erreicht wird.
Wie in den Verfahrensbedingungen aufgeführt, hat das Prüfteam unter der Leitung von Prof. Dr. Timo Busch das Recht, zusätzliche Dokumente anzufordern, um die Übereinstimmung des Produkts mit den Siegelkriterien zu verifizieren.
Das FNG-Nachhaltigkeitsprofil stellt überblicksartig die verwendeten Nachhaltigkeitskriterien und weitere Eckdaten zum Fonds zur Verfügung.
Beispiele für das Profil finden Sie hier.
Wir empfehlen, sich vor dem Ausfüllen des Online-Fragebogens die Verfahrensbedingungen herunterzuladen, um die Siegelkriterien nachvollziehen zu können.
Sollten Sie detailliertere Informationen zum Bewerbungsprozess, den Bewerbungsvoraussetzungen und/oder den Siegel-Kriterien benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter fng-siegel-pruefung@air4p.org / roland.koelsch@first-ev.org oder telefonisch unter +49 178 5635724.
Auch kommen wir gerne vor Ort zu Ihnen, um sich persönlich über das FNG-Siegel auszutauschen. Kommen Sie zwecks Terminvereinbarung einfach auf uns zu.
In diesem Video erklären wir Ihnen den Prozessablauf und geben Ihnen weitere Hinweise zu den Mindestanforderungen des FNG-Siegels.
In diesem Video erklären wir Ihnen den Prozessablauf des Stufenmodells. Das Stufenmodell – als Kür – gibt Ihnen die Möglichkeit, über die Mindestanforderungen hinaus, eine höhere Auszeichnung von bis zu drei Sternen zu erhalten.
In diesem Video erklären wir Ihnen die Funktion „Referenzieren“. Wir gehen hierbei auf die grundlegende Idee hinter der Referenzierung ein und zeigen Ihnen, wie Sie dies im Online-Tool umsetzen können.
In diesem Video erklären wir Ihnen, wie das Online-Tool funktioniert.
Der Qualitätsstandard für Nachhaltige Geldanlagen im deutschsprachigen Raum.
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