Ergebnisse Weiterentwicklung FNG-Siegel und Start der diesjährigen Bewerbungsperiode


Im Frühjahr 2024 startete eine umfassende, Stakeholder basierte Weiterentwicklung des FNG-Siegels. Eine Umfrage und mehrere Stakeholder-Dialoge führten schließlich in einer Konsultation bis Ende Januar 2025 zu wichtigen Erkenntnissen. Gemeinsam mit den bereits zuvor eingegangenen Rückmeldungen ergab sich daraus:

FNG-Siegel Transition

  • Zusätzlich zum etablierten FNG-Siegel wird es ein FNG-Siegel Transition geben.
  • Dieses neue Gütezeichen wird zukünftig in der bekannten Weise die unterschiedliche Qualität nachhaltiger Geldanlagen mit Transition-Strategie mittels Mindestanforderungen („Pflicht“) und Stufenmodell („Kür“) mit bis zu drei Sternen transparent machen.
  • Als Mindestausschlüsse werden gemäß der ESMA-Fondsnamenleitlinien die CTB-Ausschlüsse verlangt. Darüber hinaus wird bei Waffen und Rüstung der aus dem etablierten FNG-Siegel bekannte, strengere Ausschluss gefordert. Beide Siegel haben damit den gleichen Waffenausschluss.

Etabliertes FNG-Siegel

  • Das etablierte FNG-Siegel wird weiterhin alle anderen Anlagestile mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen abdecken (z.B. Werteorientierung, Management von ESG-Chancen und Risiken oder nachhaltige Investments nach SFDR bzw. EU-Taxonomie). Wie gewohnt wird es dadurch „gut gemachte Nachhaltigkeitsfonds“ auszeichnen.
    Unabhängig davon, ob diese Fonds unter die ESMA-Leitlinien für Fondsnamen fallen.
  • An den Mindestausschlusskriterien wird sich bis auf die Integration der regulatorisch geforderten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem Handeln als Alternative zu den zehn Kernprinzipien des UN Global Compact nichts ändern.
  • Durch die stärkere Integration regulatorischer Dokumente wird der Bewerbungsaufwand reduziert.

Warum ein neues FNG-Siegel?

  • Transition ist zentrale Herausforderung: Die Transition ist DIE Herausforderung für die Wirtschaft, und Transition-Anlagestrategien gewinnen zunehmend an Bedeutung im Markt. Allerdings fehlt bislang eine einheitliche, rechtlich verbindliche Definition für Transition-Investments, was zu Unsicherheiten führt – die Regulatorik lässt in diesem Bereich vieles offen. Das FNG-Siegel Transition setzt hier an und schafft einen klaren und dringend benötigten Qualitätsstandard für entsprechende Finanzprodukte.
  • Eigenes Transition-Siegel ist nötig: Das FNG-Siegel Transition wird als separates Gütezeichen eingeführt, da das etablierte FNG-Siegel eine klare Orientierungshilfe mit festen Mindestanforderungen und eindeutigen Ausschlüssen bietet. Abweichungen davon könnten zu Verwirrung führen.
  • Bereit für zukünftige regulatorische Entwicklungen: Neben dem FNG-Siegel Transition wurde auch die Einführung eines Siegels für „Sustainable“-Produkte diskutiert, das sich an aktuellen Vorschlägen der Produktklassifizierung orientiert. Aus den Rückmeldungen des Markts ging jedoch hervor, zunächst die weiteren Entwicklungen der SFDR abzuwarten. Sobald sich eine verbindliche Umsetzung der Regulatorik abzeichnet, wird gemeinsam mit den Stakeholdern erneut abgewogen, ob und in welchem Umfang ein solches Siegel sinnvoll und notwendig ist.

Bewerbungsstart und neue Vorprüf-Möglichkeit

  • Der Bewerbungsstart für beide FNG-Siegel wird wie gewohnt am 04.04. sein. Wer sicher gehen will, eine komplette Prüfung inkl. Sparring und Telefonkonferenz zu durchlaufen, sollte sich wie gewohnt bis zum 07.07. bewerben.
  • Für diejenigen, die mehr Zeit brauchen: Die Bewerbungsperiode wurde in zwei weitere Phasen aufgeteilt und bis zum 15.10. verlängert (evtl. reduziertes Sparring).
  • Spätestens Ende März stehen die überarbeiteten Verfahrensbedingungen für beide FNG-Siegel zur Verfügung.
  • Neue Vorprüfung: Ab dem 04.04. kann eine Vorprüfung durchgeführt werden, die mit reduziertem Aufwand und einem kompakten Frageumfang eine schnelle Einschätzung liefert – nämlich, ob das Produkt die grundlegenden Merkmale und Strategien erfüllt, die für die Mindestanforderungen eines der FNG-Siegel erforderlich sind, und welche Siegelvariante (etabliertes FNG-Siegel oder FNG-Siegel Transition) besser passt. So erhalten Produktanbieter rasch eine fundierte Orientierung, die ihre Entscheidungsfindung für eine vollumfängliche Bewerbung erleichtert.

*Bitte füllen Sie bei der Registrierung Ihr Profil vollständig aus, damit dieses im Zuge der Freischaltung zugeordnet werden kann. Registrierungen ohne ausgefülltes Profil können leider nicht bearbeitet werden. 

**Bitte beachten Sie, dass sobald alle eingereichten Produkte die Mindestanforderungen bestanden haben, es technisch nicht mehr möglich ist, weitere Produkte zu buchen/freischalten zu lassen. Bitte lassen Sie sich daher zu Beginn des Prozesses die gewünschte Produktanzahl freischalten.

WICHTIG: Bewerbende, die sich bereits registriert/beworben haben, loggen sich bitte mit den bisherigen Zugangsdaten ein!

Zusätzlich zu den CTB-Ausschlüssen und dem darüberhinaus gehenden, gleichen Waffen-Ausschluss wie beim etablierten FNG-Siegel (also konventionelle und breiterer Geltungsbereich von kontroverser Waffen), gelten für das FNG-Siegel Transition weitere Mindestanforderungen, die die Qualität von Transition-Strategien sicherstellen sollen. 

Definition Transition-Investments

Als Grundlage zur Definition von Transition-Investments dient der Vorschlag der EU-Kommission (siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32023H1425). Demnach bedeutet Transition eine Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung im Einklang mit Zielen wie dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens oder den anderen Umweltzielen der EU-Taxonomie.  Transition-Investments sind demnach Investitionen in:

  • Portfolios, die CTB- oder PAB-Benchmarks replizieren,
  • Taxonomie-konforme Wirtschaftsaktivitäten (Transition-Aktivitäten oder wirtschaftliche Aktivitäten, die binnen max. 5 Jahren – in Ausnahmefällen 10 Jahren – taxonomiekonform werden),
  • Unternehmen mit einem glaubwürdigen Transitionsplan,
  • Unternehmen mit glaubwürdigen wissenschaftsbasierten Zielvorgaben (z.B. SBTi-Pfad).

Über dieses Verständnis hinaus können auch die umweltbezogenen SDGs als Basis einer Transition-Strategie genutzt werden.

Soziale Aspekte fehlen in der aktuellen EU-Definition weitgehend. Das FNG-Siegel Transition greift diesen Punkt auf und fordert die Abdeckung sozialer SDGs als Teil der Transition-Strategie.

DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm)

Gemäß SFDR (Art. 2(17)) dürfen nachhaltige Investments anderen Nachhaltigkeitszielen nicht erheblich schaden. Da für Transition-Investments noch keine konkreten Kriterien existieren, integriert das FNG-Transition-Siegel das DNSH-Prinzip auch für Transition-Investments. Investitionen in Emittenten oder Wirtschaftsaktivitäten, die zum Zeitpunkt des Investments signifikant schaden, sind dann zulässig, wenn

  1. die Verringerung dieses Schadens Teil der Transition-Strategie des Produkts ist, und
  2. sich der Emittent bzw. die Aktivität auf einem glaubwürdigen Pfad zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels befindet.

Für alle anderen Nachhaltigkeitsziele, die nicht im Fokus der Transition-Strategie liegen, gilt das DNSH-Prinzip uneingeschränkt. Die Bewertung erfolgt anhand der Principal Adverse Impact (PAI)-Indikatoren, wie bereits für nachhaltige Investments gemäß SFDR Art. 2(17).

Verhinderung von Transition-Washing

Für Produkte, die nachweislich in sogenannte „High-Impact“ Sektoren investieren und sich auf das FNG-Siegel Transition bewerben möchten, gilt: Die Transition-Strategie muss sich mindestens auf die Klima-/Umwelttransition beziehen (basiert auf den Nachhaltigkeitszielen der EU-Taxonomie oder umweltbezogenen SDGs). So wird verhindert, dass etwa ein Kohleproduzent als Transition-Investment gilt, weil er im sozialen Bereich ein Transition-Element umsetzt. Wer in fossile Energieträger investiert, muss konsequenterweise eine umweltbezogene Transition-Strategie verfolgen. Dazu sind weitere Angaben zu Investments in „High-Impact“ Sektoren notwendig. Die Definition von „High-Impact“ Sektoren folgt der CTB- und PAB-Verordnung (Art. 3, s. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32020R1818)

Die genauen Details für beide FNG-Siegel werden wie gewohnt in den überarbeiteten Verfahrensbedingungen spätestens Ende März formalisiert sein.

Bewerbungsperiode FNG-Siegel 2026: 

  • 04.04.2025 bis 07.07.2025 (komplette Prüfung inkl. Sparring & Telefonkonferenz)
  • Plus: Verlängerung möglich bis 15.10. (evtl. reduziertes Sparring) 
  • Prüf- und Bewertungsprozess/Sparring: bis 14.11.2025

VergabeFeier auf dem Römerberg in Frankfurt am Main: 11.12.2025

Die FNG-Siegel
Online-Plattform

ESG INSIDE: Informationen
für Produktanbieter

Mit Nachhaltigkeit zu werben ist einfach. Umso wichtiger ist es, echte Qualität sichtbar und nachprüfbar zu machen. Zeigen Sie Anlegenden und Vertriebspartnern auf einen Blick, dass Ihre nachhaltigen Produkte die heutigen Erwartungen an nachhaltige Investmentfonds oder sogar höhere Ansprüche erfüllen.

Die unabhängigen Prüf- und Bewertungsarbeiten werden vom gemeinnützigen Wissenschafts-Verein F.I.R.S.T. in Verbindung mit der Advanced Impact Research GmbH (AIR) als universitärem Spin-Off durchgeführt. Prof. Dr. Timo Busch von der Universität Hamburg ist im akademischen Beirat tätig. Dabei trägt F.I.R.S.T. auch die Gesamtverantwortung, insbesondere für die Koordination, die Vergabe und die Vermarktung des FNG-Siegels. Den Prüfprozess begleitet außerdem ein externes Komitee mit interdisziplinärer Expertise.

Anforderungen und
Bewerbungsunterlagen

Nachhaltig verwaltete Investmentfonds oder ähnliche Anlagevehikel aller Assetklassen können sich um das FNG-Siegel bewerben, vorausgesetzt sie entsprechen der UCITS- oder einer gleichwertigen Norm und sind in mindestens einem der Länder Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein zum Vertrieb zugelassen.

Die Siegel erfordern jeweils die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen („Pflicht“). Um mit einem Siegel ausgezeichnet zu werden, muss das Produkt alle Mindestanforderungen erfüllen. Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Auszeichnung bewerben, können unterschiedliche Qualitätsstufen im Stufenmodell („Kür“) erreichen (bis drei Sterne). Die Anzahl der erreichten Sterne hängt von der Prozentzahl ab, die im Stufenmodell erreicht wird.

Wie in den Verfahrensbedingungen aufgeführt, hat das Prüfteam unter der Leitung von Prof. Dr. Timo Busch das Recht, zusätzliche Dokumente anzufordern, um die Übereinstimmung des Produkts mit den Siegelkriterien zu verifizieren.

FNG-
Nachhaltigkeitsprofil

Das FNG-Nachhaltigkeitsprofil stellt überblicksartig die verwendeten Nachhaltigkeitskriterien und weitere Eckdaten zum Fonds zur Verfügung.

Beispiele für das Profil finden Sie hier.

Weitere
Informationen

Wir empfehlen, sich vor dem Ausfüllen des Online-Fragebogens die Verfahrensbedingungen herunterzuladen, um die Siegelkriterien nachvollziehen zu können.

Sollten Sie detailliertere Informationen zum Bewerbungsprozess, den Bewerbungsvoraussetzungen und/oder den Siegel-Kriterien benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter fng-siegel-pruefung@air4p.org / roland.koelsch@first-ev.org oder telefonisch unter +49 178 5635724.

Auch kommen wir gerne vor Ort zu Ihnen, um sich persönlich über das FNG-Siegel auszutauschen. Kommen Sie zwecks Terminvereinbarung einfach auf uns zu.

Erklärungsvideos
rund um das FNG-Siegel

FNG-Siegelprozess
-Mindestanforderungen-

In diesem Video erklären wir Ihnen den Prozessablauf und geben Ihnen weitere Hinweise zu den Mindestanforderungen des FNG-Siegels.

 

 

 

FNG-Siegelprozess
-Stufenmodell-

In diesem Video erklären wir Ihnen den Prozessablauf des Stufenmodells. Das Stufenmodell – als Kür – gibt Ihnen die Möglichkeit, über die Mindestanforderungen hinaus, eine höhere Auszeichnung von bis zu drei Sternen zu erhalten.

 

FNG-Siegelprozess
-Richtig Referenzieren-

In diesem Video erklären wir Ihnen die Funktion „Referenzieren“. Wir gehen hierbei auf die grundlegende Idee hinter der Referenzierung ein und zeigen Ihnen, wie Sie dies im Online-Tool umsetzen können.

 

 

FNG-Siegelprozess
-Wie funktioniert das
Online-Tool?-

In diesem Video erklären wir Ihnen, wie das Online-Tool funktioniert.

 

 

 

Der Qualitätsstandard für Nachhaltige Geldanlagen im deutschsprachigen Raum.

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