Nach der Aufnahme des Kohle-Ausschlusses 2018 und der expliziteren Klima-Thematisierung, wurden 2019 neben punktuellen Ergänzungen und Ausweitungen einzelner Fragen, die Präzisierung der Mindest-Ausschlusskriterien bezüglich Uranbergbau, Ölsanden und Fracking vorgenommen. Darüber hinaus wurde auch die Erhöhung der Nachhaltigkeits-Analyse-Abdeckung von 90% auf 100% eingefordert
Präzisierung einiger Mindestkriterien. Darüber hinaus trägt die Methodik der anstehenden Regulatorik bereits Rechnung und verlangt nun auch formell, dass ein Produkt eine explizite Nachhaltigkeitsstrategie haben muss. Dies steht im Einklang mit der Typologie nachhaltiger Geldanlagen für die Zielmarkt-Definition nachhaltiger Finanzinstrumente, die von vielen anderen Marktteilnehmern (BVI, DK, DDV u.a.) unterstützt wird. Um dem zeitlich priorisierten Thema „fossil free“ Schritt für Schritt gerechter zu werden, werden Ansätze beziehungsweise Initiativen im Stufenmodell positiv gesehen, die zur Klimaneutralität beitragen. Die Umsatz Toleranzgrenze für Kohleverstromung fällt bei den Mindestkriterien entsprechend von 30 Prozent auf 25 Prozent. Aufgrund notwendiger Transitionspfade wird hier zukünftig Schritt-für-Schritt eine weitere Absenkung der Umsatzschwelle stattfinden. Das Ziel, Öl-basierte Verstromung (nicht Gas, da für die Transformation nötige Übergangstechnologie) neu als Mindestkriterium aufzunehmen, scheitert (noch) an der unpräzisen Datengrundlage (in der Regel berichten die Unternehmen bislang noch undifferenziert über „Öl Gas“ gemeinsam).
Da die EU-Taxonomie zur Klassifizierung ökologisch-nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten noch nicht formell verabschiedet ist und im ersten Schritt erst zwei von sechs Umwelt-Bereichen beinhaltet – die Abschwächungen der Erderwärmung und die Anpassung an den Klimawandel – ist es für die aktuelle Bewerbungsrunde leider zu früh, Produkte auf Konformität mit der EU-Regulatorik zu prüfen. Jedoch werden diesbezüglich Entwicklungen durch die Einbindung des FNG-Siegels in die aktuellen Arbeiten zur Erweiterung des EU Ecolabels auf Finanzprodukte aus erster Hand mitverfolgt und das FNG-Siegel wird entsprechend reagieren können.
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