Die AMF hat im März eine klare Erwartungshaltung zur Berücksichtigung von extra-finanziellen Kriterien auf PRODUKTEBENE in Bezug zu Anlegerinformationen formuliert: In der „Doctrine“ geht es um außer-regulatorische und regulatorische Anforderungen. Insgesamt gilt: Fonds, die sich ohne SRI-Label als SRI vermarkten, müssen dies explizit erwähnen.
Die frz. Finanzmarktaufsicht hat am 11.03. eine klare Erwartungshaltung zur Berücksichtigung von extra-finanziellen Kriterien auf PRODUKTEBENE in Bezug zu den Anlegerinformationen formuliert: In der „Doctrine“ geht es um außer-regulatorische (A) und regulatorische Anforderungen (B). So z.B. (A1) Publikation des SRI-Ansatzes auf Basis des Eurosif-TransparenzKodex, (A2) Anwendung eines Leitbilds, Richtlinien oder Labels im ESG-Zusammenhang, (A3) Produkte, die sich explizit als „Nachhaltige Geldanlage“ vermarkten, sollen sich um das „label ISR“ bemühen und auf Ebene Prospekt und KIID geht es z.B. um (B1) Darstellung der Nachhaltigkeits-Strategie des Anlageziels, (B2) Verwendeter SRI-Anlagestil, (B3) Darstellung der Kriterien der Selektions-Strategie.
Insgesamt gilt: Fonds, die sich ohne SRI-Label als SRI vermarkten, müssen dies explizit erwähnen.