Die Kriterien

Die Mindeststandards - "Pflicht"

2. Analyse des Portfolios nach Nachhaltigkeitskriterien

(in der Regel die drei Kernkriterien Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung, kurz ESG, vermehrt auch die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, kurz SDGs oder andere umfassende Nachhaltigkeitsbewertungen):

• Offener Fonds o.ä. Produkte aller Asset-Klassen, UCITS oder einer gleichwertigen Norm entsprechend und Vertriebszulassung in mind. einem der D-A-CH-LIE Länder

• Nachhaltigkeits-Analyse von JEDEM Titel des Portfolios

• Vorhandensein einer expliziten Nachhaltigkeits-Strategie

• Offenlegung des Portfolios

Die Fondsgesellschaft muss nachweisen, dass der Fonds die von ihm finanzierten Unternehmen und Staaten auf Nachhaltigkeitskriterien hin analysiert und sich den entsprechenden Chancen und Risiken bewußt ist.

Der Fonds muss im Zuge der EU-Offenlegungsverodnung nach Artikel 8 oder 9 eingestuft sein.

3. Grundsätzliche Kontroversen und normbasierte Ausschlüsse:

UNTERNEHMEN:

• Hersteller kontroverser Waffen (ohne Umsatztoleranz)
• Hersteller konventioneller Rüstung/Waffen (Umsatztoleranz 5%)
• Betreiber von Kernkraftwerken; Hersteller wesentlicher Komponenten für Kernkraftwerke (Umsatztoleranz 5%)
• Unternehmen, die Kohle und Uran abbauen (Umsatztoleranz 5 %) oder verstromen (Umsatztoleranz 10% bei Kohle)
• Unternehmen, die Verfahren zum Abbau und/oder Aufbereitung von Ölsanden einsetzen und/oder Fracking-Technologien herstellen und/oder anwenden (Umsatztoleranz 5%)
• Unternehmen, die Tabak produzieren (Umsatztoleranz 5 %)
• Verstöße (schwerwiegend und/oder wiederholend) gegen UN-Global Compact

STAATEN:

• Unfreie Staaten (Freedom House)
• UN-Biodiversitäts-Konvention (nicht gesetzlich gebunden) und Klimaabkommen
• Korruption (TI-CPI: Score <35)
• Atomwaffensperrvertrag (nicht gesetzlich gebunden)

Höherwertige Nachhaltigkeits-Strategien - "Kür"

Hinweis


Detaillierte Informationen zur Methodik enthalten die Verfahrensbedingungen.

Best-practice Beispiele letztjähriger Bewerbungsrunde Erläuterungen zu den hier genannten Anlageprozessen mit ihren Begrifflichkeiten sind hier auffindbar.

Verfahrensbedingungen 2023 für das FNG-Siegel 2024

Die (leichten) Änderungen zum Vorjahr und weitere besondere Hinweise sind auf Seiten 1-3 zusammengefasst.

 

Verfahrensbedingungen 2024 für das FNG-Siegel 2025

Die (leichten) Änderungen zum Vorjahr sind auf Seiten 4-5 zusammengefasst. Weiter besondere Hinweise finden sich auf Seiten 2-3 und 6-13.

 

Der Qualitätsstandard für Nachhaltige Geldanlagen im deutschsprachigen Raum.

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