Nachhaltig verwaltete Investmentfonds oder ähnliche Anlagevehikel aller Assetklassen können sich um das FNG-Siegel bewerben, vorausgesetzt sie entsprechen der UCITS- oder einer gleichwertigen Norm und sind in mindestens einem der Länder Deutschland, Österreich, Schweiz oder Liechtenstein zum Vertrieb zugelassen.
Das Siegel erfordert die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen („Pflicht“). Um mit dem Siegel ausgezeichnet zu werden, muss das Produkt alle Mindestanforderungen erfüllen. Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Auszeichnung bewerben, können unterschiedliche Qualitätsstufen im Stufenmodell („Kür“) erreichen (bis drei Sterne). Die Anzahl der erreichten Sterne hängt von der Prozentzahl ab, die im Stufenmodell erreicht wird.
Um geprüft und bewertet zu werden, müssen initiale Bewerbungsinhalte für alle Anforderungen (Mindestanforderungen und Stufenmodell) bis zum 07.07.2023 online übermittelt werden.
Wie in den Verfahrensbedingungen aufgeführt, hat das Prüfteam unter der Leitung von Prof. Dr. Timo Busch das Recht, zusätzliche Dokumente anzufordern, um die Übereinstimmung des Produkts mit den Siegelkriterien zu verifizieren.