In diesem FAQ greifen wir häufig gestellte Fragen auf und beantworten diese. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem FAQ um eine Informationsseite für Privatanlegende handelt. Für Interessenten, die eine Bewerbung um das FNG-Siegel anstreben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Unsere Kontaktinformationen finden Sie hier. Sie finden des Weiteren alle Informationen auch zum Nachlesen in den Verfahrensbedingungen für das FNG-Siegel 2023.
Das FNG-Siegel ist eine Orientierungshilfe für Anlegende auf der Suche nach soliden, professionell verwalteten Investmentfonds, die sich Nachhaltigkeit ganz allgemein auf die Fahnen schreiben. Das FNG-Siegel als Gütezeichen hilft, ernstgemeinte und glaubwürdige Angebote, bei über 5.000 in Deutschland verfügbaren Investmentfonds, zu finden. Nachhaltigkeit ist mehr als Klima oder Umwelt. Es geht um ESG-Kriterien, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs), planetare Grenzen und mehr. Vieles ist sehr komplex und die meisten Anlegenden haben keine Zeit oder das nötige Wissen, sich alleine zurechtzufinden. Das FNG-Siegel macht all diese Ansätze leicht erkennbar und jede(r) kann die Kriterien einsehen, um zu entscheiden, ob sie/er diese externe Zertifizierung nutzen möchte. Mittels unseren Mindeststandards mit klar festgelegten, transparent beschriebenen Mindestkriterien, kann Greenwashing reduziert werden. Wir vereinen kleine und große Häuser und sowohl sehr auf Nachhaltigkeit spezialisierte als auch konventionelle Asset Manager.
Das FNG-Siegel ist ein Gütezeichen für gut gemachte, professionell verwaltete und glaubwürdige Nachhaltigkeitsfonds. Es gewährleistet einen Mindeststandard („Pflicht“) nachhaltiger Geldanlagen und zeichnet Finanzprodukte für eine umfassendere und intensivere Umsetzung der Nachhaltigkeits-Qualität („Kür“) mit bis zu drei Sternen aus.
Mittels dieser „Pflicht und Kür“ schafft das FNG-Siegel einen Mindeststandard und zeichnet die Produkte aus, die sich zu mehr verpflichtet fühlen. Anhand des Mindeststandards mit klar festgelegten, transparent beschriebenen Kriterien, wird Greenwashing vorgebeugt. Über die Mindestanforderungen hinaus wird aber auch der Wettbewerb um anspruchsvollere nachhaltige Anlagestrategien durch ein Stufenmodell gefördert. Je vielschichtiger und intensiver ein Fonds auf den verschiedenen Ebenen des Stufenmodells im Sinne der Nachhaltigkeit aktiv ist, umso höher ist seine Nachhaltigkeits-Qualität.
Der Ansatz des FNG-Siegels ist ganzheitlich und geht weit über die reine Portfoliobetrachtung, also z.B. die Einzeltitel in einem Investmentfonds, hinaus. Denn es gibt viele Wege, wie Nachhaltigkeitsaspekte in einem Finanzprodukt umgesetzt werden. Meist geht es um Verhindern, Fördern und/oder Fordern; also Ausschlusskriterien, Positivkriterien und aktives Aktionärswesen wie Engagement und Stimmrechtsausübung. Nicht jeder Anbieter macht alles und keiner macht es gleich.
Das Gütezeichen prüft und bewertet die unterschiedlichen Anlagestile. Dabei definiert das Label zuerst einmal einen Mindeststandard. Dazu zählen Transparenzkriterien und die Berücksichtigung von Arbeits- & Menschenrechten, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung wie sie im weltweit anerkannten UN Global Compact zusammengefasst sind. Auch müssen alle Unternehmen des jeweiligen Fonds explizit auf Nachhaltigkeits-Kriterien hin analysiert werden und das Produkt eine explizite Nachhaltigkeits-Strategie vorweisen. Nicht enthalten sollten Investitionen in Atomkraft, Kohlebergbau, relevante Kohleverstromung, Fracking, Ölsande sowie Waffen und Rüstung. Hochwertige Nachhaltigkeits-Fonds, die sich in den Bereichen „institutionelle Glaubwürdigkeit“, „Produktstandards“ und „Portfolio-Fokus“ (Titelauswahl, Engagement und KPIs) besonders hervorheben, erhalten bis zu drei Sterne.
Mit rund 100 Fragen werden z.B. der Nachhaltigkeits-Anlagestil, der damit einhergehende Investmentprozess, die dazugehörigen ESG-Researchkapazitäten und ein evtl. begleitender Engagement-Prozess analysiert und bewertet. Darüber hinaus spielen Elemente wie Reporting, Kontroversenmonitoring, die Einbindung von Stakeholdern und die Fondsgesellschaft als solche eine wichtige Rolle. Denn nur weil Ihr Finanzprodukt heute keine Atomstrom-Erzeuger in seinem Portfolio hat, kann das morgen schon ganz anders aussehen. Das FNG-Siegel schaut sich also an, ob die jeweiligen Produkte systematisch die unerwünschten Geschäftsbereiche ausschließen. Eine jährliche Bewerbung und die damit verbundene Prüfung ist notwendig um das konstante Einhalten der Siegelkriterien überprüfen zu können.
Das FNG-Siegel gibt Auskunft über eine Qualität eines Fonds. Alle Produkte mit dem FNG-Siegel gewährleisten zumindest einen inhaltlichen Mindeststandard. Die Kriterien des Gütezeichens sind auf der Webseite einsehbar. Allerdings müssen diese nicht unbedingt mit den individuellen Vorstellungen jedes einzelnen Anlegenden übereinstimmen. So können z.B. einzelne Unternehmen in einem Fonds enthalten sein, die persönlich als “nicht nachhaltig” angesehen werden. Anlegende mit konkreten, eigenen Vorstellungen zur Nachhaltigkeit in ihrer/seiner Geldanlage sollte sich daher parallel zum FNG-Siegel über Details des Fonds und die Titel, in die dieser investiert, informieren. Das FNG-Siegel gibt Anlegenden Orientierung, welche Fonds Nachhaltigkeitskriterien aufweisen und hilft somit, sich in dem Wust tausender selbst deklarierter Nachhaltigkeitsfonds schneller und besser zurechtzufinden.
Was die Organisation bzw. Governance des FNG-Siegels angeht, sind wir überzeugt, eine glaubhafte und professionelle Struktur zu haben, die Gewähr leistet, möglichst nah an eine 100% Unabhängigkeit zu kommen. Konkret heißt das: 1) Die Prüf- und Bewertungsarbeiten werden separat und unabhängig von der Universität Hamburg (vormals Novethic) durchgeführt. Dafür erhält sie im Rahmen von Drittmittelförderungen einen fixen Preis. Die Sustainable Finance Research Group der Universität Hamburg ist mit 20 Researchern (darunter vier Professuren) eine der weltweit führenden akademischen Einrichtungen im Bereich Sustainable Finance. Prof. Busch (u.a. Mitglied der vom BMU geförderten Wissenschaftsplattform Sustainable Finance) leitet die Kooperation, die auch von Prof. Bassen (u.a. Mitglied im Rat Nachhaltige Entwicklung, der die Bundesregierung berät, Mitglied der G7 Impact Taskforce und ehemals cochair des PRI Academic Network Steering Committee) unterstützt wird. 2) Der Vergabeprozess wird von einem externen Komitee überprüft.
Die QNG berechnet Bearbeitungsgebühren. In den Gebühren sind ebenso die Kosten enthalten, die für das FNG im Rahmen deren Prüfung zum Erhalt des europäischen SRI Transparenz Kodex (Eurosif Transparenzlogo) zu entrichten wären. Der Bewerber muss die Bearbeitungsgebühr zahlen, damit der betreffende Fonds geprüft und bewertet wird. Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig, wenn kein Siegel vergeben wird oder aus Sicht des Bewerbers die dem Fonds verliehene Siegelstufe einer Fehleinschätzung unterliegt. Die Gebühren werden erhoben, um sämtliche Ausgaben im Rahmen der Prüf- und Bewertungsarbeiten und alle sonstigen Ausgaben zur Administration und zur Erhöhung der Marktdurchdringung des FNG-Siegels (Marketing, Kommunikation, PR, Datenbankpflege, Kongress- und Messe-Teilnahmen, sonstige Events) zu decken. Sie sind in keiner Weise als Zahlung für den Erhalt des Gütezeichens zu verstehen.
Das FNG-Siegel ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Die Vergabe des Gütezeichens erfolgt i.d.R. Ende November auf der Vergabefeier. Ab dann machen Produktanbieter auf das jeweils ausgezeichnete Produkt aufmerksam. Gültig ist das FNG-Siegel dann bis zum Ende des auf dem Gütezeichen angegebenen Kalenderjahrs, vorausgesetzt das Produkt erfüllt auch bei einer jederzeit möglichen Nachprüfung alle Mindestanforderungen.
Eine Bewerbung um das FNG-Siegel steht in keinem Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft im FNG e.V. Mitglieder werden unter keinen Umständen bevorzugt behandelt und bewertet.
Sie finden die jeweils gültigen ausgezeichneten Fonds auf FNG-Siegel
Die Mindestanforderungen müssen in vollem Umfang bestanden sein, damit das FNG-Siegel vergeben wird. Werden Daten zu spät eingereicht, fehlen Transparenz-Elemente oder ist die Bewerbung unvollständig, kann keine Prüfung stattfinden. Kann kein systematischer Ausschluss der unerwünschten Geschäftsfelder sichergestellt werden oder können eigene Aussagen nicht hinreichend belegt werden, führt dies ebenfalls zum Nicht-Bestehen.
Je mehr und intensiver ein Fonds auf den verschiedenen Ebenen im Sinne der Nachhaltigkeit aktiv ist, umso qualitativ hochwertiger ist er. Der Schwerpunkt liegt auf der Auswahl von Titeln für das Portfolio und die Verantwortung, die ein aktiver Investor wahrnimmt, mittels Engagements und Stimmrechtsausübung auf mehr Nachhaltigkeit bei den investierten Titeln hinzuwirken. Das FNG-Basissiegel wird verliehen, wenn alle Kriterien im Bereich Mindestanforderungen erfüllt werden. Fonds, die darüber hinaus anspruchsvollere Anlagestrategien nachweisen, erhalten je nach Bandbreite und Intensität der Umsetzung der einzelnen Nachhaltigkeits-Elemente bis zu drei Sterne. Hierbei handelt es sich um folgende Kategorien mit entsprechenden Gewichtungen:
Institutionelle Glaubwürdigkeit 10%
Produktstandards 20%
Portfolio-Fokus Auswahlstrategie 35%
Portfolio-Fokus Dialogstrategie 25%
Portfolio-Fokus ESG Key Performance Indikator 10%
Innerhalb der Kategorien werden in Unterkategorien und vielen einzelnen Frage-Elementen verschiedene Faktoren und Inhalte bewertet. Die Summer der Punkte ergibt dann die Anzahl der Sterne.
Das Prüfteam prüft im ersten Schritt, ob der sich ums FNG-Siegel bewerbende Fonds in seiner Nachhaltigkeitsanalyse wirksame Ausschlussprozesse installiert hat. Zusätzlich werden keine Titel akzeptiert, welche konträr zu den Themen Menschenrechte, Korruption, Umweltabkommen oder Rüstung stehen. Die Ausschlusskriterien sind wie folgt definiert:
Kernenergie
● Unternehmen, die Uran abbauen: Eine 5-Prozent-Umsatztoleranz (≤ 5 Prozent) auf Emittentenebene wird berücksichtigt.
● Unternehmen, die ihre Stromerzeugung auf Kernenergie basieren: Eine 5-Prozent-Umsatztoleranz (≤ 5 Prozent) auf Emittentenebene wird berücksichtigt.
● Betreiber von Kernkraftwerken und/oder Hersteller wesentlicher Komponenten für Kernkraftwerke: Eine 5-Prozent-Umsatztoleranz (≤ 5 Prozent) auf Emittentenebene wird berücksichtigt.
Fossile Energieträger
● Unternehmen, die Kohle abbauen: Eine 5-Prozent-Umsatztoleranz (≤ 5 Prozent) auf Emittentenebene wird berücksichtigt.
● Unternehmen, die ihre Stromerzeugung auf Kohle basieren: Eine 10-Prozent-Umsatztoleranz (≤ 10 Prozent) auf Emittentenebene wird berücksichtigt.
● Unternehmen, die Verfahren zum Abbau und/oder zur Aufbereitung von Ölsanden einsetzen: Eine 5- Prozent-Umsatztoleranz (≤ 5 Prozent) auf Emittentenebene wird berücksichtigt.
● Unternehmen, die Fracking-Technologien herstellen und/oder anwenden: Eine 5-ProzentUmsatztoleranz (≤ 5 Prozent) auf Emittentenebene wird berücksichtigt.
Sonstige
● Unternehmen, die Tabak produzieren: Eine 5-Prozent-Umsatztoleranz (≤ 5 Prozent) auf Emittentenebene wird berücksichtigt
Die Mindestausschlüsse sind gemäß den aufgeführten Kriterien über den gesamten Zeitraum der Siegelperiode einzuhalten. Investitionen in Titel, die gegen die Mindest-Ausschlusskriterien des FNG-Siegels verstoßen, sind nicht siegelkonform und somit nicht zulässig. Der Bewerber ist grundsätzlich aufgefordert, etwaige Änderungen, die gegen die Mindestkriterien verstoßen umgehend mitzuteilen. Um die Einhaltung auch über den Siegelvergabeprozess hinaus zu überprüfen, kann das Prüfteam stichprobenhafte Prüfungen im Jahr der Gültigkeit des Siegels vornehmen.
Nein, beim FNG-Siegel geht es einzig und allein um die in einem Produkt umgesetzte Nachhaltigkeitsqualität.
Die Glaubwürdigkeit eines Siegels steht und fällt mit seiner Unabhängigkeit.
Die Mitarbeitenden der Professur von Prof. Dr. Timo Busch von der Research Group on Sustainable Finance an der Uni Hamburg führen die Prüf- und Bewertungsarbeiten durch, erstellen Research und sind für die Weiterentwicklung der Methodik des FNG-Siegels mitverantwortlich.
Sie haben noch weitere Fragen oder Anmerkungen an uns? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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