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Gespräche mit der französischen Finanzaufsicht

„Mitte Mai fanden Gespräche mit der französischen Finanzaufsicht AMF statt. Hintergrund ist deren Regelwerk zur Berücksichtigung von extra-finanziellen Kriterien auf PRODUKTEBENE, was die Qualitätssicherung der Anlegerinformationen anbetrifft und deren Zielmarktdefinition (marché cible). In der „Doctrine“ (die stärkste Empfehlungs-Stufe ohne rechtsverbindliche Konsequenz) wird zum Beispiel der Erhalt des französischen SRI-Labels gewünscht, aber auf jeden Fall eingefordert, dass ein Fonds kenntlich machen muß, wenn er sich nicht mittels deren SRI-Label hat extern prüfen lassen. Bei den Transparenzanforderungen verweist die AMF oft auf den Eurosif-Transparenzkodex. Dieser ist ja bereits Pflicht-Bestandteil des FNG-Siegels.

Ein Ziel der Gespräche war, das FNG-Siegel zu erläutern. Es kam heraus, dass unser SRI-Qualitätsstandard sogar teilweise höhere Anforderungen erfüllt.             

Auch wenn die Aufsichtsbehörde Fonds mit FNG-Siegel nicht automatisch akzeptieren kann – jeder Fonds, auch der mit dem frz. label ISR, muß noch einmal separat geprüft werden – so verständigten wir uns auf Konstruktives: Es sei eine Hilfe, ein schon in einem anderen EU-Land anerkanntes SRI-Label zu tragen. Auch muß die Tatsache, dass unsere Nachbarn einen generellen Titel-Ausschluß von 20%  (worst-in-class) Titeln verlangen (was übrigens vor dem Hintergrund der heterogenen ESG-Ratings keinen Sinn ergibt), kein „Showstopper“ sein. Es gibt nämlich die Möglichkeit,

(a) auf die Verbesserung von ESG-Scores im Zeitablauf zu verweisen,      

(b) einen ESG-Score im Portfolio zu erzielen, der höher ist als die Benchmark oder das Ausgangsuniversum ohne die worst 20% oder    

(c) individuell darzulegen, wieso der gewählte SRI-Ansatz eine signifikative Wirkung auf die Nachhaltigkeits-Ziele hat.

Eine formell-offizielle Anerkennung des FNG-Siegels kann nur durch das Finanzministerium erfolgen. Hierzu gab es erste Gespräche im Herbst 2019 – siehe dazu unser vorletzter Newsletter (S.7f)

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